Verbotene Wirkstoffe und Methoden: WADA stellt die Verbotsliste 2022 vor
mardi 7 décembre 2021
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Die Verbotsliste 2022 der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), auf der die im Sport verbotenen Substanzen und Methoden aufgeführt sind, wurde veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Experten der WADA überprüfen die Liste jedes Jahr, um zu bestimmen, ob Substanzen oder Methoden der Verbotsliste hinzugefügt werden oder von dieser entfernt werden müssen; dabei stützen sie sich auf relevante Forschungsergebnisse. Vor kurzem hat die WADA die Verbotsliste 2022 veröffentlicht, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.
Die Liste für das kommende Jahr umfasst Änderungen, denen sich Spieler/-innen, ihre Mannschaftsärzte und der Betreuerstab bewusst sein sollten. Aufgrund der Änderungen – insbesondere im Hinblick auf Glukokortikoide und Salbutamol – wird allen Spielerinnen und Spielern, die diese Substanzen derzeit verwenden oder gegebenenfalls verwenden müssen, dringend empfohlen, sich fachlich beraten zu lassen, um festzustellen, ob sie von den Änderungen betroffen sind.
Die vollständige Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen findet sich im gleichnamigen Dokument („Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“; auf Englisch). Die wichtigsten Änderungen sind zudem im Folgenden beschrieben:
S9. Glukokortikoide
Die Regeln zum Einsatz von Glukokortikoiden wurden geändert. Seit der Veröffentlichung des WADA-Codes im Jahr 2004 ist die orale, rektale, intramuskuläre oder intravenöse Gabe von Glukokortikoiden bei Wettbewerben verboten. Ab dem 1. Januar 2022 sind Glukokortikoide bei Wettbewerben verboten, wenn sie oral oder rektal verabreicht bzw. gespritzt werden, d.h. von diesem Verbot sind nicht nur intramuskuläre und intravenöse Darreichungsformen, sondern auch lokale Injektionen (z.B. in Gelenke oder Schleimbeutel) betroffen.
Besteht ein berechtigter medizinischer Grund für die Verwendung eines Glukokortikoids auf einem verbotenen Verabreichungsweg, kann der Spieler bzw. die Spielerin eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG, siehe unten) beantragen.
Andere Darreichungsformen (z.B. Inhalationspulver, Nasenspray, Augentropfen oder topische Anwendung) sind zu keinem Zeitpunkt verboten; in solchen Fällen ist keine MAG erforderlich.
Der Begriff „bei Wettbewerben“ bezeichnet die Zeitspanne ab 23.59 Uhr am Vortag eines Spiels bis zum Ende des Spiels bzw. der Dopingkontrolle im Zusammenhang mit diesem Spiel. Außerhalb dieses festgelegten Zeitraums ist die Nutzung von Glukokortikoiden unabhängig vom Verabreichungsweg nicht verboten. Eine bei einem Wettbewerb abgegebene Urinprobe könnte mit Blick auf Glukokortikoide jedoch einen positiven Befund herbeiführen, selbst wenn die Einnahme außerhalb des Wettbewerbs erfolgte.
Daher wird Spielerinnen oder Spielern, welche außerhalb des Wettbewerbs die Einnahme eines Glukokortikoids beabsichtigen, unbedingt geraten, sich mit den von der WADA festgestellten Dauer der Mindest-Auswaschphasen vertraut zu machen und diese zu befolgen. Die Dauer der Auswaschphasen für Glukokortikoide sind in der Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen gegenüber 2021 („Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“; auf Englisch) angegeben.
Vollständige Informationen zu den Änderungen an den Bestimmungen zu Glukokortikoiden finden Sie im verlinkten WADA-Dokument „Glukokortikoide und Medizinische Ausnahmegenehimigungen“ („Glucocorticoids and Therapeutic Use Exemptions“; auf Englisch).
S3. Beta-2-Agonisten – Dosierung von Salbutamol
Bei Salbutamol gilt fortan eine maximal erlaubte Dosierung von 600 Mikrogramm innerhalb von acht Stunden der jeweiligen Einnahme (bisher waren 800 Mikrogramm in einem Intervall von zwölf Stunden zulässig). Dabei darf die tägliche Dosis in einem Zeitraum von 24 Stunden weiterhin 1 600 Mikrogramm nicht überschreiten. Bei einer Dosierung über diesen Grenzwert hinaus muss eine MAG beantragt werden.
Es wird dringend empfohlen, dass Spieler/-innen, die Salbutamol anwenden, sich fachlich zu diesen Änderungen an der Verbotsliste beraten lassen.
S0. Nicht genehmigte Substanzen
Erstmals wird im Abschnitt S0 (Nicht genehmigte Substanzen) der Verbotsliste eine Substanz namentlich als Beispiel genannt. Diese Substanz, BPC-157, ist ein experimentelles Peptid, das als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird. Es wurde infolge einer kürzlich erfolgten Neubewertung in die Verbotsliste 2022 aufgenommen.
Medizinische Ausnahmegenehmigungen (MAG)
Wenn eine Spielerin oder ein Spieler aus medizinischen Gründen eine verbotene Substanz einnehmen oder eine verbotene Methode anwenden muss, besteht die Möglichkeit, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) zu beantragen. Für nähere Informationen zu MAG und der Verbotsliste können Spieler/-innen den UEFA-Leitfaden heranziehen.